Energieberatung
Stefan Vogl
Dipl.-Ing. (FH) -
Energieberater (HWK)
Antragsberechtigter
Energieberater zur "Vor-Ort-Beratung" (BAFA)
Aussteller
von Energieausweisen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Stefan Vogl
Gärtnerweg 7
93468 Miltach
09944 30 29 72 |
Fördergelder - Kreditanstalt
für
Wiederaufbau (KfW)
Energieberatung
und energieeffizientes Bauen und
Modernisieren wird mit öffentlichen Geldern gefördert!
Überblick der
möglichen Programme (Basis EnEV2009:)
- "Energieeffizient
Sanieren" mit zinsgünstigen
Krediten, Häuser mit Bauantrag
vor
1995
- Sanierung zum
"KfW-Effizienzhaus" (Progr. 151)
- "KfW-Effizienzhaus 115"
- "KfW-Effizienzhaus 100"
- "KfW-Effizienzhaus 85"
- "KfW-Effizienzhaus 70" neu ab 01.07.2010
- "KfW-Effizienzhaus
55" neu ab 01.07.2010
- Förderung von
Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen (Progr.
152)
- Zuschußvariante für
Privatpersonen (keine Kreditaufnahme, Eigenfinanzierung) weiterhin
möglich (Progr. 430)
- Sonderförderung für
Baubegleitung, Tausch Nachtspeicherheizungen, Heizungsoptimierung (Progr.
431)
- "Energieeffizient
Bauen" mit
zinsgünstigen Krediten für Neubau / Kauf
- "KfW-Effizienzhaus
70"
- "KfW-Effizienzhaus
55" ab 01.07.2010
- "KfW-Effizienzhaus 40" ab 01.07.2010
Es
werden in den einzelnen Programmen abgestufte Effizienzhausstandards
gefördert,
die bestimmte Höchstwerte für den
Jahresprimärenergieverbrauch und Transmissionswärmeverlust
(in Bezug auf das Referenzgebäude) erfüllen müssen.
Außerdem gelten in bestimmten Fällen (Erneuerung,
Erweitertung) die verschärften Höchstwerte für den
U-Wert für das
einzelne Bauteil, z.B. Dach, Außenwand, Fenster etc.
Die Programme sind sehr
umfangreich und meist mit wichtigen Auflagen verbunden, nachfolgend das
wichtigste in Kürze, bei konkreten Fragen oder Unklarheiten bitte
ich um Kontaktaufnahme. Die Ausführungen sollen einen
Überblick der grundsätzlichen Fördermöglichkeiten
geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Programme
der KfW-Förderbank (Details unter www.kfw-foerderbank.de)
Energieeffizient
Sanieren
(KfW-Programm-Nummern 151, 152 und 430)
Zinsgünstige langfristige
Finanzierung von
Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden mit
Bauantrag vor 1995, Teilschuldenerlaß (Darlehenszuschuß)
möglich bei Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus".
Bemessungsgrenze für förderfähige Kosten: 75.000 € je
Wohneinheit
Zins
(Stand: 17.08.2010): ab 2,32 %eff.
Überblick der Programme und des erreichbaren Tilgungszuschusses in
der Kreditvariante
(bei Eigenfinanzierung ist beim
Effizienzhaus jeweils
ein um 5 Prozentpunkte höherer Zuschuß möglich, d.h.
7,5 / 10 / 12,5 / 15 und 17,5 Prozent)

Bildquelle: KfW
Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus"
(# 151)
(Angaben der Höchstwerte Qp,max bzw. Ht'max jeweils in
Prozent des Referenzgebäudes nach EnEV2009)
Angaben der aktuell
möglichen Zuschußbeträge
"Effizienzhaus
115"
Jahresprimärenergieverbrauch 115 % /
Transmissionswärmeverlust
Ht'max 130 %
-> Zuschuß 2,5 % des Zusagebetrags, maximal
1.875
€ je
Wohneinheit.
"Effizienzhaus 100"
Jahresprimärenergieverbrauch 100 % /
Transmissionswärmeverlust
Ht'max 115 %
-> Zuschuß 5,0 % des Zusagebetrags, maximal
3.750
€ je
Wohneinheit.
"Effizienzhaus 85"
Jahresprimärenergieverbrauch 85 % /
Transmissionswärmeverlust
Ht'max 100 %
->
Zuschuß 7,5 % des
Zusagebetrags,
maximal 5.625 € je Wohneinheit.
"Effizienzhaus 70"
Jahresprimärenergieverbrauch 70 % /
Transmissionswärmeverlust
Ht'max 85 %
->
Zuschuß 10 % des
Zusagebetrags,
maximal 7.500 € je Wohneinheit.
"Effizienzhaus 55"
Jahresprimärenergieverbrauch 55 % /
Transmissionswärmeverlust
Ht'max 70 %
->
Zuschuß 12,5 % des
Zusagebetrags,
maximal 9.375 € je Wohneinheit.
Bestätigung
durch Sachverständigen
erforderlich (Eingabe von Gebäudehülle und Anlagentechnik in
EnEV-Rechenprogramm)
Auch bereits
nachträglich durchgeführte (Teil-)Sanierungen werden
rechnerisch
erfaßt, es ist für die Berechnung der Kennzahlen der Zustand
nach
der geplanten Sanierung ausschlaggebend.
NEU: Die Wohnfläche darf
dabei auch erweitert werden (Wegfall der bisherigen 20%-Klausel!),
sämtliche Arbeiten
müssen von Fachfirmen durchgeführt werden, Materialkosten bei
Eigenleistungen sind nur förderfähig, wenn die Maßnahme
durch einen Sachverständigen abgenommen wird!
Das Programm kann von Privatpersonen auch als selbst finanzierte
Zuschußvariante (# 430)
beantragt werden, der Antrag ist
dann zusammen mit der Bestätigung des Sachverständigen bei
der KfW direkt zu stellen. Die Zuschüsse sind (auch noch nach
01.07.2010) jeweils um 5
Prozentpunkte höher (7,5 % / 10 % / 12,5 % / 15 % / 17,5 % des Zusagebetrags,
d.h.
bis
zu 13.125
€). Ausfüllbares
Antragsformular (Einzelmaßnahmen / Effizienzhaus)

Bildquelle: KfW
Die aktuellen
Zinssätze und
Konditionen der Kreditanstalt
für
Wiederaufbau können unter www.kfw-foerderbank.de
(bzw. direkt unter KfW-Zinssätze)
abgerufen
werden. Die jeweiligen
Laufzeiten, tilgungsfreien Anlaufjahre und weiteren
Bedingungen sind auf der Internetseite ausführlich und mit
Praxisbeispielen beschrieben.
Falls das Neubauniveau nicht erreicht werden kann, kommt alternativ
folgende
Variante (nur Zinsvorteil, kein Zuschuß!) in Frage:
Sanierung
durch Einzelmaßnahmen oder freie
Einzelmaßnahmenkombinationen (# 152)
ACHTUNG: Eingang der
Anträge nur noch bis 31.08.2010 - danach keine Förderung mehr!
Gefördert werden
können folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches oder der obersten
Geschoßdecke
- Wärmedämmung von erdberührender Wand- und
Bodenflächen, Wänden zwischen behiezt/unbehiezt sowie der
Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung / Umwälzpumpe
Es sind die
Mindestanforderungen jeder Maßnahme zu beachten! (z.B. Mindest-Dämmstoffstärke,
Wärmeleitgruppe etc., s. Anlage 146 963)
Kredithöchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit
Tilgungszuschuß: nicht möglich in der Kreditvariante!
Zins (Stand: 17.08.10): ab 2,32 %eff.
Variante bei Eigenfinanzierung
(d.h. ohne Kreditaufnahme, nur für Privatpersonen) unter der Programmnummer 430 weiterhin möglich:
Einzelmaßnahmen
werden mit einem
Zuschuss
von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens
2.500 Euro
je Wohneinheit gefördert.
Eine Zusage erfolgt ab einem Förderbetrag von 300 Euro, die
Investitionen müssen also einen Mindestumfang von 6.000 € haben.
Energieeffizient
Bauen (KfW-Programm-Nummern
153)
Zinsgünstige langfristige Finanzierung von
Errichtung, Herstellung und Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
Förderhöchstbetrag: 50.000 € je
Wohneinheit
"Effizienzhaus 70"
Jahresprimärenergieverbrauch Qp,max 70 % und
Transmissionswärmeverlust Ht'max 85 % der
gemäß EnEV2009
zulässigen Höchstwerte des Referenzgebäudes. Gleichzeitig darf der
Transmissionswärmeverlust nicht höher sein,
als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009
zulässig.
Zins
(Stand: 01.07.10):
ab 2,88 %eff.
NEU - Ab
01.07.2010 zusätzlich möglich:
"Effizienzhaus 55"
Jahresprimärenergieverbrauch Qp,max 55 % und Transmissionswärmeverlust Ht'max 70 % der gemäß EnEV2009
zulässigen Höchstwerte des Referenzgebäudes.
Tilgungszuschuß 5%
"Effizienzhaus 40"
Jahresprimärenergieverbrauch Qp,max 40 % und Transmissionswärmeverlust Ht'max 55 % der gemäß EnEV2009
zulässigen Höchstwerte des Referenzgebäudes.
Tilgungszuschuß
10%
Bestätigung durch Sachverständigen erforderlich (Eingabe
Bauplan und Anlagentechnik in EnEV-Rechenprogramm)
Die
aktuellen Zinssätze und Konditionen
der Kreditanstalt
für
Wiederaufbau können unter www.kfw-foerderbank.de
(bzw. direkt unter KfW-Zinssätze)
abgerufen
werden.