Energieberatung Stefan Vogl

Dipl.-Ing. (FH) - Energieberater (HWK)

Antragsberechtigter Energieberater zur "Vor-Ort-Beratung" (BAFA)
Aussteller von Energieausweisen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)

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Stefan Vogl

Gärtnerweg 7
93468 Miltach

09944 30 29 72

Fördergelder - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Energieberatung und energieeffizientes Bauen und Modernisieren wird mit öffentlichen Geldern gefördert!

Überblick der möglichen Programme (Basis
EnEV2009:)
A) Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus" (Progr. 151)

B) Förderung von Einzelmaßnahmen/-kombinationen (Progr. 152)

Es werden in den einzelnen Programmen abgestufte Effizienzhausstandards gefördert, die bestimmte Höchstwerte für den Jahresprimärenergieverbrauch und Transmissionswärmeverlust (in Bezug auf das Referenzgebäude) erfüllen müssen. Außerdem gelten in bestimmten Fällen (Erneuerung, Erweitertung) die verschärften Höchstwerte für den U-Wert für das einzelne Bauteil, z.B. Dach, Außenwand, Fenster etc.
Die Programme sind sehr umfangreich und meist mit wichtigen Auflagen verbunden, nachfolgend das wichtigste in Kürze, bei konkreten Fragen oder Unklarheiten bitte ich um Kontaktaufnahme. Die Ausführungen sollen einen Überblick der grundsätzlichen Fördermöglichkeiten geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



Programme der KfW-Förderbank (Details unter www.kfw-foerderbank.de)

Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm-Nummern 151, 152 und 430) Zinsgünstige langfristige Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden mit Bauantrag vor 1995, Teilschuldenerlaß (Darlehenszuschuß) möglich bei Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus". Bemessungsgrenze für förderfähige Kosten: 75.000 € je Wohneinheit

Zins (letzte Änderung 21.09.2011): 1,00 %eff. jetzt für alle Laufzeiten! (bis 30 Jahre!)

Überblick der Programme und des erreichbaren Tilgungszuschusses in der Kreditvariante

(bei Eigenfinanzierung ist beim Effizienzhaus jeweils ein um 7,5 Prozentpunkte höherer Zuschuß möglich, d.h. 10 / 12,5 / 15 / 17,5 und 20 Prozent)


A) Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus"
(# 151)


(Angaben der Höchstwerte
Qp,max bzw. Ht'max jeweils in Prozent des Referenzgebäudes nach EnEV2009)

Angaben der aktuell möglichen Zuschußbeträge

"Effizienzhaus 115"
Jahresprimärenergieverbrauch  115 % / Transmissionswärmeverlust Ht'max 130 %
-> Zuschuß 2,5 % des Zusagebetrags, maximal 1.875 € je Wohneinheit.

"Effizienzhaus 100"
Jahresprimärenergieverbrauch  100 % / Transmissionswärmeverlust Ht'max 115 %
-> Zuschuß 5,0 % des Zusagebetrags, maximal 3.750 € je Wohneinheit.

"Effizienzhaus 85
"
Jahresprimärenergieverbrauch  85 % / Transmissionswärmeverlust Ht'max 100 %
-> Zuschuß 7,5 % des Zusagebetrags, maximal 5.625 € je Wohneinheit.

"Effizienzhaus 70
"
Jahresprimärenergieverbrauch  70 % / Transmissionswärmeverlust Ht'max 85 %
-> Zuschuß 10 % des Zusagebetrags, maximal 7.500 € je Wohneinheit.

"Effizienzhaus 55
"
Jahresprimärenergieverbrauch  55 % / Transmissionswärmeverlust Ht'max 70 %
-> Zuschuß 12,5 % des Zusagebetrags, maximal 9.375 € je Wohneinheit.


Bestätigung durch Sachverständigen erforderlich (Eingabe von Gebäudehülle und Anlagentechnik in EnEV-Rechenprogramm)

Auch bereits nachträglich durchgeführte (Teil-)Sanierungen werden rechnerisch erfaßt, es ist für die Berechnung der Kennzahlen der Zustand nach der geplanten Sanierung ausschlaggebend.
NEU: Die Wohnfläche darf dabei auch erweitert werden (Wegfall der bisherigen 20%-Klausel!), sämtliche Arbeiten müssen von Fachfirmen durchgeführt werden, Materialkosten bei Eigenleistungen sind nur förderfähig, wenn die Maßnahme durch einen Sachverständigen abgenommen wird!

Das Programm kann von Privatpersonen (bei maximal 2 Wohneinheiten) auch als selbst finanzierte Zuschußvariante (# 430) beantragt werden, der Antrag ist dann zusammen mit der Bestätigung des Sachverständigen bei der KfW direkt zu stellen. Die Zuschüsse sind jeweils um 7,5 Prozentpunkte höher (10 % / 12,5 % / 15 % / 17,5 % / 20 %) des Zusagebetrags, d.h. bis zu 15.000 €).
Ausfüllbares Antragsformular (Einzelmaßnahmen / Effizienzhaus)




B) Einzelmaßnahmen / -kombinationen
(# 152)

Seit 01.03.2011 werden wieder Einzelmaßnahmen gefördert, Zuschuß 7,5 % bei Eigenfinanzierung auf die förderfähigen Kosten von maximal 50.000 € /Wohneinheit (minimal 300 € / maximal 3.750 €), es gelten jedoch verschärfte Anforderungen und Einschränkungen gegenüber der Ende August 2010 gestoppten Fördermöglichkeit:


Die aktuellen Zinssätze und Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau können unter www.kfw-foerderbank.de (bzw. direkt unter KfW-Zinssätze) abgerufen werden. Die jeweiligen Laufzeiten, tilgungsfreien Anlaufjahre und weiteren Bedingungen sind auf der Internetseite ausführlich und mit Praxisbeispielen beschrieben.




Energieeffizient Bauen (KfW-Programm-Nummer 153)

Finanzierung von Errichtung, Herstellung und Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
Förderhöchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit


"Effizienzhaus 70"
Jahresprimärenergieverbrauch Qp,max 70 % und Transmissionswärmeverlust Ht'max 85 % der gemäß EnEV2009 zulässigen Höchstwerte des Referenzgebäudes. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Zins (letzte Änderung: 09.12.2011): ab 1,86 %eff.


"Effizienzhaus 55"

Jahresprimärenergieverbrauch Qp,max 55 % und Transmissionswärmeverlust Ht'max 70 % der gemäß EnEV2009 zulässigen Höchstwerte des Referenzgebäudes.
Tilgungszuschuß 5%

"Effizienzhaus 40"
Jahresprimärenergieverbrauch Qp,max 40 % und Transmissionswärmeverlust Ht'max 55 % der gemäß EnEV2009 zulässigen Höchstwerte des Referenzgebäudes.
Tilgungszuschuß 10%


Bestätigung durch Sachverständigen erforderlich (Eingabe Bauplan und Anlagentechnik in EnEV-Rechenprogramm)

Die aktuellen Zinssätze und Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau können unter www.kfw-foerderbank.de (bzw. direkt unter KfW-Zinssätze) abgerufen werden.