Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Nach DIN 1946-6 muß bei einer Erneuerung von mehr als einem Drittel der Fensterfläche oder Sanierung der Dachfläche grundsätzlich ein Lüftungskonzept erstellt werden, da die Gebäudehülle danach deutlich dichter wird und ein ausreichender Luftwechsel zur Vermeidung von Schimmel sichergestellt werden muß.

 

Ich erstelle Ihnen gerne für Ihren Neubau oder Ihre geplante Sanierung ein Lüftungskonzept und unterstütze Sie bzw. Ihren Planer ggf. bei der Auslegung einer mechanischen Lüftungsanlage (auch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewininung).